Dieser Text ist ein Entwurf und muss vor der Veröffentlichung rechtlich geprüft und mit den tatsächlichen Angaben der Organisation ergänzt werden. Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Reisen, die Sie über ugandagorillatrekking.ch buchen. Vertragspartner ist [Firmenname, Sitz].
Vertragsabschluss
Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung der Offerte und dem Eingang der Anzahlung kommt der Vertrag zustande. Sie erhalten danach eine Buchungsbestätigung mit allen Leistungen.
Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken pro Person, sofern nicht anders angegeben. Permits und Leistungen vor Ort werden in US-Dollar eingekauft; der in der Offerte ausgewiesene Wechselkurs gilt bis zur Bestätigung. Bei Buchung ist eine Anzahlung von [Prozentsatz] fällig, die mindestens die Kosten der Gorilla-Permits deckt. Der Restbetrag ist [Anzahl Tage] vor Reisebeginn zu bezahlen.
Gorilla-Permits
Gorilla-Permits werden von der Uganda Wildlife Authority ausgestellt und sind nach deren Bestimmungen in der Regel nicht rückerstattbar. Umbuchungen sind nur in dem Rahmen möglich, den die Behörde zulässt. Wer am Trekkingtag Krankheitssymptome zeigt, kann von den Rangern von der Teilnahme ausgeschlossen werden; eine allfällige Rückerstattung liegt im Ermessen der Behörde.
Annullierung durch die Reisenden
Treten Sie von der Reise zurück, erheben wir Annullationskosten gemäss folgender Staffel: [Staffel nach Tagen vor Abreise]. Die Kosten bereits bezahlter Permits werden in jedem Fall verrechnet. Wir empfehlen dringend eine Annullationskostenversicherung.
Änderungen und Absagen durch uns
Muss eine Reise aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geändert werden, etwa wegen behördlicher Anordnungen, Naturereignissen oder Sicherheitslage, bieten wir Ihnen eine gleichwertige Alternative an. Ist dies nicht möglich, erstatten wir bereits bezahlte Beträge abzüglich nicht rückerstattbarer Leistungen Dritter.
Reisedokumente und Gesundheit
Für gültige Reisedokumente, Visa und die vorgeschriebenen Impfungen, insbesondere die Gelbfieberimpfung, sind die Reisenden selbst verantwortlich. Wir informieren Sie über die geltenden Bestimmungen für Schweizer Staatsangehörige.
Haftung
Wir haften für die sorgfältige Auswahl und Organisation der Leistungen. Für Leistungen, die ausdrücklich als Vermittlung Dritter bezeichnet sind, haften wir nur für die sorgfältige Vermittlung. Die Teilnahme an Trekkings und Wanderungen erfolgt auf eigene Verantwortung; es gelten die Regeln der Nationalparks.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht, insbesondere das Bundesgesetz über Pauschalreisen, soweit anwendbar. Gerichtsstand ist [Ort].
